Ja. Das Zürcher Volksschulgesetz und die Verordnung dazu sehen verschiedene Disziplinarmassnahmen vor. So ist es zum Beispiel zulässig, einen Schüler bei Regelverstössen zum Nachsitzen während der unterrichtsfreien Zeit zu verpflichten, sofern das Problem nicht anderweitig gelöst werden kann. Die Eltern müssen über die Massnahme informiert werden, und ein Lehrer muss anwesend sein. Die Tatsache, dass Ihr Sohn bereits von Ihnen bestraft wurde, ändert daran nichts.