Inhalt
01.12.2021
Nein. Es ist zwar erlaubt, für Vermieter und Mieter unterschiedliche Kündigungsfristen festzulegen. Allerdings sieht das Gesetz für die Miete von Geschäftsräumen eine Mindestkündigungsfrist von sechs Monaten vor. Vertraglich dürfen nur längere, nicht aber kürzere Fristen vereinbart werden. Wird trotzdem eine kürzere Kündigungsfrist abgemacht, gilt die gesetzliche Minimalfrist.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden