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Nein. Die allgemeinen Vertragsbedingungen des Fitnessstudios wären nur dann Vertragsbestandteil geworden, wenn Sie davon zum Zeitpunkt des Abo-Abschlusses Kenntnis gehabt hätten. Die nachträglich zugesandten Unterlagen werden nicht zum Vertragsinhalt, solange Sie diese nicht ausdrücklich akzeptieren. Ihr Fitnessabo endet also ohne Kündigung nach Ablauf eines Jahres.
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