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K-Tipp 15/2022
18.09.2022
Letzte Aktualisierung:
03.10.2022
03.10.2022
Nein. Die Probezeit beträgt maximal drei Monate. Die Vereinbarung einer längeren Probezeit wäre nicht gültig. Aber: Ist ein Angestellter während der Probezeit krankheits- oder unfallbedingt arbeitsunfähig oder muss er ins Militär, verlängert sich die Probezeit um die Dauer der Absenz.
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