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Ja. Es gibt in jedem Kanton eine Amtsstelle, die letztwillige Verfügungen aufbewahrt. Auch der Verband der Schweizer Notare führt ein zentrales Register. Dort lassen sich Testamente und Erbverträge registrieren, die bei einem Notar, einem Anwalt oder einer Amtsstelle hinterlegt sind. Das erleichtert das Auffinden der Dokumente. Doch nicht alle kantonalen Aufbewahrungsstellen melden Testamente und Änderungen automatisch dem Testamentenregister.
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