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K-Tipp 03/2024
13.02.2024
Nein. Weder der Kanton Thurgau noch der Bund lassen einen Steuerabzug für die Kosten von Fahrten zum Arzt oder ins Spital zu. Ausnahme: Medizinisch notwendige Transportkosten sind dann abzugsfähig, wenn aus gesundheitlichen Gründen weder die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels noch die Fahrt mit einem privaten Motorfahrzeug möglich ist.
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