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28.02.2024
Nein. Im Gegensatz zu anderen Kantonen können Eigenheimbesitzer in Bern die Kosten für einen Rasenmäher nicht als Liegenschaftsunterhalt abziehen. Möglicherweise lohnt es sich für Sie aber, statt Ihrer tatsächlichen Unterhaltskosten den Pauschalabzug geltend zu machen: Hausbesitzer dürfen beim Bund und in allen Kantonen zwischen dem Abzug der effektiven Kosten für den Liegenschaftsunterhalt und einer Pauschale wählen.
In Bern und beim Bund beträgt diese für bis zu 10-jährige Liegenschaften 10 Prozent, für über 10-jährige Liegenschaften 20 Prozent des Eigenmietwerts beziehungsweise des Bruttomietertrags.
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