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K-Tipp 18/2024
29.10.2024
Ja. Gemäss dem Steuergesetz des Kantons Aargau sind die Nachkommen von der Erbschafts- und der Schenkungssteuer befreit. Auch Enkel und Urenkel sind Nachkommen. Ihre Enkel müssen die Schenkungen somit nicht versteuern. Das gilt auch in den meisten anderen Kantonen.
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