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18.06.2020
Bei der Temporärfirma. Der Arbeitsvertrag wurde zwischen Ihnen und der Temporärfirma abgeschlossen. Folglich müssen Sie bei dieser Firma kündigen. Und nicht beim Einsatzbetrieb.
Sie haben mit der Temporärfirma einen unbefristeten Vertrag geschlossen. In diesem Fall sind die Kündigungsfristen in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses sehr kurz:
- Sofern vertraglich keine längeren Fristen vereinbart wurden, beträgt die Kündigungsfrist während der ersten drei Monate zwei Arbeitstage, vom vierten bis und mit sechstem Monat sieben Kalendertage.
- Nach Ablauf von sechs Monaten gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Fehlen solche, gilt das Obligationenrecht. Danach beträgt die Kündigungsfrist im ersten Jahr einen Monat.
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