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Ja. Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei denen wie bei Ihnen nicht nur eine Ordnungsbusse verhängt wird, haben zwei kostenpflichtige Verfahren zur Folge: ein Strafverfahren sowie ein Administrativverfahren durch das Strassenverkehrsamt.
Wer innerorts mit 16 bis 20 Stundenkilometern zu schnell fuhr, muss für mindestens einen Monat seinen Führerausweis abgeben. Ausnahme: Autofahrer, gegen welche in den zwei Jahren vor dem Vorfall keine Administrativmassnahme verfügt wurde, kommen mit einer Verwarnung davon.
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