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18.06.2020
Ja. Sie haben dem Tierarzt einen Auftrag erteilt. Laut Gesetz ist er als Beauftragter Ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig. Deshalb muss der Tierarzt die Krankenakten des Hundes kostenlos herausgeben, wenn Sie das verlangen. Zur Krankengeschichte des Tieres gehören alle Aufzeichnungen, die mit der Behandlung im Zusammenhang stehen, inklusive Röntgenbildern, Berichten, Korrespondenzen usw.
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