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K-Tipp 13/2023
22.08.2023
Letzte Aktualisierung:
23.08.2023
23.08.2023
Nein. Als Tierhalter müssen Sie nur dann für Schäden haften, wenn Sie das Tier nicht sorgfältig beaufsichtigt haben. Im konkreten Fall verletzten Sie aber keine Sorgfaltspflichten, eine Leinenpflicht bestand nicht. Der Biker kann Sie somit nicht für allfällige Schäden belangen.
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