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K-Tipp 15/2023
19.09.2023
Ja. Aussergerichtliche Trennungsvereinbarungen sind zwar rechtlich verbindlich. Sie können aber jederzeit und per sofort gekündigt werden. Einigen Sie sich mit Ihrem Mann nicht doch noch einvernehmlich, müssten Sie ans Gericht gelangen und eine Neuregelung der Unterhaltsbeiträge verlangen.
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