Inhalt
17.06.2020
Ja. Wer seine Stelle verliert oder aufgibt, bleibt zwar grundsätzlich nur noch während 31 Tagen nach Ablauf der Kündigungsfrist über die betriebliche Unfallversicherung für Freizeitunfälle versichert. Er kann die Unfalldeckung aber vor Ablauf dieses Monats mit einer sogenannten Abredeversicherung um bis zu sechs Monate verlängern.
Über diese Möglichkeit muss der Arbeitgeber den Austretenden informieren. Unterlässt er dies, muss die Unfallversicherung trotzdem zahlen – es sei denn, der betreffende Angestellte wusste bereits aus einem früheren Arbeitsverhältnis um die Möglichkeit einer Abredeversicherung.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden