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18.06.2020
Ja. Die Privathaftpflicht-Versicherung ist an Ihre Person gebunden. Ob Sie mit dem eigenen oder mit einem fremden Velo einen Schaden anrichten, spielt keine Rolle. Die Versicherung muss den Schaden übernehmen. Sie zahlt also Personen- und Sachschäden, die Sie Dritten zufügen. Ist ein Velofahrer, der einen Schaden verursacht hat, nicht versichert und kann den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen, wird dieser durch den Nationalen Garantiefonds gedeckt. Der Garantiefonds kann jedoch auf den Velofahrer zurückgreifen und das Geld von ihm zurückfordern. Eine Privathaftpflicht-Versicherung abzuschliessen, lohnt sich daher immer.
Auch den Schaden am ausgeliehenen Velo selber übernimmt unter Umständen Ihre Privathaftpflicht-Versicherung. Denn Schäden an einem Gegenstand, der Ihnen vorübergehend zum Gebrauch anvertraut wurde und den Sie dann beschädigen, sind in der Regel gedeckt.
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