Inhalt
Ja. Der Autofahrer hat den Unfall verursacht. Daher muss seine Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen, die Ihnen durch die Verletzung entstanden sind. Zu diesen Kosten zählen auch Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse. Ist Ihnen ein Lohnausfall entstanden, muss die Haftpflichtversicherung auch dafür aufkommen. Das Gleiche gilt für allfällige zerrissene Kleider.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden