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Nein. Grundsätzlich gilt zwar: Die Kündigungsfrist verlängert sich um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, wenn der Gekündigte während der Kündigungsfrist krankheitsbedingt arbeitsunfähig wird. Sie waren jedoch noch vor Beginn der einmonatigen Kündigungsfrist krank. Denn für die Berechnung der Frist geht man vom Kündigungsendtermin aus und rechnet zurück. Ihre Frist begann somit am 1. November.
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