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Ja. Sinn und Zweck der Probezeit ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich kennenlernen können, bevor eine längere Kündigungsfrist in Kraft tritt. Aus diesem Grund verlängert sich die Probezeit um die Dauer seiner Abwesenheit, wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit erkrankt, verunfallt oder ins Militär muss. Haben Sie die Kündigung spätestens am letzten Tag der verlängerten Probezeit erhalten, beträgt Ihre Kündigungsfrist also tatsächlich nur sieben Tage.
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