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17.06.2020
Nein. Wer wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann, hat während einer beschränkten Zeit noch Anspruch auf die Familienzulagen – nämlich noch für den laufenden und die darauffolgenden drei Monate.
Ausnahme: Zahlt Ihr Betrieb auch nach Ablauf dieser drei Monate den Lohn weiter – wenn Sie also keine Krankentaggelder einer Versicherung erhalten –, haben Sie weiterhin Anspruch auf Familienzulagen. Und zwar so lange, bis Ihr Lohnanspruch erlischt.
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