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Ja. Arbeitslose mit Kindern haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Familienzulagen – allenfalls aber der andere Elternteil. Falls dies bei Ihnen nicht der Fall ist, erhalten Sie einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld. Die Höhe dieses Zuschlags basiert auf der Kinderzulage, die Sie in Ihrem Wohnkanton zugute hätten. Er wird wie folgt berechnet: Die Höhe der kantonalen Kinderzulage wird durch 21,7 geteilt (durchschnittliche Anzahl Arbeitstage pro Monat) und anschliessend mit der Anzahl Arbeitstage im betreffenden Monat multipliziert.
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