Ja. Die IV zahlt eine Entschädigung für die Beitragserhöhung der Krankentaggeldversicherung, wenn jemand innert drei Jahren arbeitsunfähig wird und das Arbeitsverhältnis mindestens drei Monate dauerte. Das Geld wird ab dem 16. Tag bezahlt, sofern der Arbeitgeber weiterhin den Lohn zahlt oder eine Taggeldversicherung Leistungen erbringt. Die Entschädigung beträgt je nach Betriebsgrösse 34 bis 48 Franken pro Tag.