Nein. Zwar wäre nach Gesetz ein Rücktritt vom Vertrag möglich. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der von Ihnen gewählten Druckerei heisst es jedoch, dass sie bei Aufträgen zwei Mal nachbessern kann. Das bedeutet: Erst wenn diese Nachbesserungen ungenügend sind, dürfen Sie vom Vertrag zurücktreten.