Inhalt
Es kommt darauf an, ob dem Vermieter tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Das könnte sein, wenn er dem Nachmieter den Mietzins im ersten Monat aufgrund des späteren Einzugs reduzierte.
Wenn aber die Wohnung ohnehin hätte neu gestrichen werden müssen, haften Sie nicht für einen allfälligen finanziellen Schaden. Das ist in der Regel nach einer Dauer von acht Jahren Mietverhältnis der Fall.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden