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23.07.2020
Ja. Sie müssen alle Personen, die das Aufnahmefeld der Kamera betreten können, mit einem gut sichtbaren Hinweisschild auf das Überwachungssystem hinweisen. Und Sie müssen allen aufgenommenen Personen auf Anfrage hin Auskunft erteilen über die Bilder, auf denen sie zu sehen sind.
Zudem müssen Sie die Aufnahmen nach kurzer Zeit löschen. Angesichts des Zwecks Ihrer Aufnahmen sollten die Bilder nach 24 Stunden gelöscht werden, falls in diesem Zeitraum keine besonderen Ereignisse aufgezeichnet wurden.
Wichtig: Eine solche private Videoüberwachung muss sich auf den eigenen Grund und Boden beschränken. Das Nachbargrundstück darf nur dann mitgefilmt werden, wenn der betroffene Nachbar sein Einverständnis gibt.
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