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23.04.2020
Nicht sofort. Beim Bestellen vereinbarten Sie nur einen ungefähren Liefertermin. Daher müssen Sie den Verkäufer zuerst schriftlich mahnen und eine Nachfrist ansetzen. Erhalten Sie die Ware nach Fristablauf nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.
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