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K-Tipp 10/2024
21.05.2024
Letzte Aktualisierung:
22.05.2024
22.05.2024
Nein. Änderungen und Ergänzungen in einem Vorsorgeauftrag können Sie ohne weiteres direkt auf der ursprünglichen Urkunde anbringen. Wichtig: Sie müssen diese wiederum von Hand schreiben, datieren und unterzeichnen.
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