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Gesundheitstipp 02/2024
21.02.2024
Letzte Aktualisierung:
22.02.2024
22.02.2024
Nein. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Vorsorgeuntersuche mit Krebsabstrich nicht jedes Jahr. Leistungspflichtig sind lediglich zwei Untersuche im Abstand von einem Jahr, nachher im Abstand von drei Jahren. Ausnahme: Bei Verdacht auf eine Krankheit legt der Arzt das Untersuchungsintervall fest.
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