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17.06.2020
Alle Gartenarbeiten, für die es kein besonderes Fachwissen braucht. Zum sogenannten kleinen Unterhalt zählen zum Beispiel Rasenmähen, Laubrechen, Unkrautjäten, Schneiden von kleinen Hecken und Büschen und Bewässern. Sobald Fachwissen erforderlich ist – wie beispielsweise für das Schneiden von Bäumen –, muss sich der Vermieter darum kümmern. Das gehört zu seiner Instandhaltungspflicht.
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