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17.06.2020
Der Vorbescheid der IV ist noch kein endgültiger Entscheid. Bevor die IV definitiv entscheidet, muss sie Ihnen das Recht zur Stellungnahme gewähren. Sie haben ab Zustellung des Vorbescheids 30 Tage Zeit, um die IV davon zu überzeugen, dass die geplante Entscheidung falsch ist. Konkret geht es nun darum, Fakten und Argumente vorzubringen, die Ihre Erwerbsunfähigkeit aufzeigen.
In einem ersten Schritt sollten Sie bei der IV Akteneinsicht verlangen. Beim Studium der IV-Akten werden Ihnen allenfalls widersprüchliche Arztaussagen oder unrichtige Interpretationen auffallen. In solchen Fällen sollten Sie die IV auf die Mängel hinweisen.
Sollte sich Ihr Arzt zu wenig zum Einfluss Ihrer Erkrankung auf Ihre Erwerbsfähigkeit geäussert haben, sollten Sie ihn auffordern, dies nachzuholen oder zu präzisieren. Für das IV-Verfahren ist der Beizug eines erfahrenen Anwalts empfehlenswert.
Die IV prüft nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Stellungnahme Ihre Einwände und entscheidet dann definitiv mit einer Verfügung. Dagegen können Sie innerhalb von 30 Tagen beim kantonalen Versicherungsgericht des Wohnsitzkantons schriftlich Beschwerde erheben.
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