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17.06.2020
Sie können innert zehn Tagen ab der Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens erheben. Die Formulierung lautet: «Ich erhebe Rechtsvorschlag, weil ich zu keinem neuen Vermögen gekommen bin.»
Der Richter muss dann prüfen, ob Sie nicht doch zu neuem Vermögen gekommen sind. Oder ob Ihr Einkommen es erlauben würde, neues Vermögen zu bilden. Sie müssen dazu Ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen – also Ihr Einkommen, allfällige Bankkonten, Ausgaben für Miete, Krankenkasse usw.
Stellt der Richter fest, dass kein neues Vermögen vorliegt, wird Ihr Rechtsvorschlag bewilligt, und der Gläubiger kann aktuell nichts bei Ihnen holen.
Wichtig: Verlustscheine verjähren nach 20 Jahren. Jede Betreibung unterbricht die Verjährung, und eine neue Frist von 20 Jahren beginnt.
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