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17.09.2020
Sie dürfen die Kosten fordern, die mit dem Betrieb der Wohnung zusammenhängen. Also zum Beispiel die Heizungs- und Warmwasserkosten, die Kosten der Hauswartung und des Allgemeinstroms. Aufwendungen für Reparaturen und Ersatzanschaffungen dürfen Sie hingegen nicht weiterbelasten. Diese sind im Mietzins inbegriffen.
Sämtliche Nebenkosten, die Sie dem Mieter in Rechnung stellen, müssen Sie im Mietvertrag einzeln bezeichnen. Zudem sollten Sie im Mietvertrag Akontozahlungen festlegen.
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