Inhalt
15.04.2021
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. In Ihrem Fall kämen Ihre Geschwister zum Zug. Falls diese nicht mehr leben, die Kinder Ihrer Geschwister. Haben Sie keine Geschwister, fiele die Erbschaft an Ihre Tanten und Onkel oder deren Nachkommen. Gibts keine gesetzlichen Erben, geht der Nachlass an den Staat – ausser Sie setzen im Testament Ersatzerben ein für den Fall, dass Ihre Freundin vor oder gleichzeitig mit Ihnen sterben sollte.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden