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17.06.2020
In einem solchen Fall müsste die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Vormund für Ihr Kind bestimmen. Sie können in Ihrem Testament oder in einem Vorsorgeauftrag Ihre Schwester als Vormund vorschlagen.
Die KESB ist nicht an Ihren Vorschlag gebunden. Sie würde ihn aber prüfen und auch berücksichtigen, sofern Ihre Schwester geeignet und bereit ist, für Ihr Kind zu sorgen.
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