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18.06.2020
Es trifft zu, dass einige Gesellschaften ältere Fahrzeuge nicht gegen Kollisionsschäden versichern. Das sind Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen, wenn man zum Beispiel einen Selbstunfall verursacht. Bei anderen Versicherern ist die Vollkasko-Deckung auch für ältere Fahrzeuge erhältlich. Doch das lohnt sich in der Regel nicht. Denn die Versicherung muss nur den Zeitwert ersetzen. Dieser ist bei älteren Fahrzeugen klein. Die Prämie ist angesichts des gesunkenen Restwerts sehr hoch.
Vereinzelt sind auch Ferienkasko-Versicherungen nur für eine bestimmte Zeit erhältlich – doch auch das ist vergleichsweise teuer und lohnt sich nicht. Deshalb sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Ausleiher eine Privathaftpflichtversicherung haben – plus den Zusatz «Gelegentliches Fahren fremder Fahrzeuge». Dieser deckt selbstverschuldete Blechschäden an ausgeliehenen Fahrzeugen mit einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen. In diese Gewichtsklasse fallen die meisten gängigen Wohnmobile.
Das Wort «gelegentlich» deutet darauf hin, dass regelmässige Ausleihen nicht versichert sind. Alle Gesellschaften haben in ihren aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) exakt festgelegt, was sie noch als «gelegentlich» anschauen. Wichtig ist auch, dass die Ausleihe auf freundschaftlicher Basis erfolgt – allenfalls gegen eine kleine Umtriebsentschädigung. Eine kommerzielle Vermietung ist über diese Zusatzdeckung nicht versichert. Und der Ausleiher darf nicht im gleichen Haushalt wohnen wie der Wohnmobil-Besitzer.
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