Inhalt
17.06.2020
Wenden Sie sich an den Betreibungsbeamten. Schlagen Sie ihm eine stille Lohnpfändung vor. Und versichern Sie ihm glaubhaft, dass Sie den vom Betreibungsamt gepfändeten Teil Ihres Lohns freiwillig selbst abliefern.
Der Betreibungsbeamte kann frei entscheiden, ob er die stille Lohnpfändung bewilligt. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden