Inhalt
15.04.2021
Sie können Ihren Ex-Mann betreiben. Erhebt er Rechtsvorschlag, können Sie beim Gericht eine sogenannte Rechtsöffnung und dann beim Betreibungsamt die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Anschliessend wird das Betreibungsamt bei Ihrem Ex-Mann Vermögenswerte oder einen Teil des Lohnes pfänden. Gut zu wissen: In den meisten Kantonen gibt es Stellen, die beim Eintreiben von Unterhaltsbeiträgen behilflich sind. Wer seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, obwohl er dazu in der Lage wäre, macht sich im Übrigen strafbar.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden