Inhalt
04.12.2019
Ja. Ohne Ehevertrag unterstehen Sie dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dabei gilt Folgendes: Das von Ihrem Mann während der Ehe von seinem Lohn in die Säule 3a einzahlte Geld muss wie anderer Vermögenszuwachs (ausser Erbschaften) bei der Scheidung hälftig geteilt werden. Bestand sein 3a-Konto schon bei der Heirat, so müsste er nur die Differenz zwischen dem Kontostand von damals und dem der Scheidung teilen.
Das Geld aus seinem 3a-Konto bleibt aber weiterhin in der 3. Säule. Das bedeutet: Sie müssen den Betrag, den Sie von Ihrem Mann erhalten, auf ein von Ihnen neu eröffnetes 3a-Konto überweisen lassen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden