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17.06.2020
Nein. Eine Patientenverfügung ist unbeschränkt gültig. Die Ärzte müssen sie befolgen. Ausnahme: Es gibt klare Hinweise, dass sie nicht mehr dem Willen des Patienten entspricht.
Nein. Eine Patientenverfügung ist unbeschränkt gültig. Die Ärzte müssen sie befolgen. Ausnahme: Es gibt klare Hinweise, dass sie nicht mehr dem Willen des Patienten entspricht.
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Patientenverfügung erneuern
„Es ist nicht unbedingt erforderlich, aber sehr empfehlenswert, eine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen zu erneuern oder zu bestätigen, z. B. einmal jährlich“ (Quelle: BMJV.de). Eine derart lebenswichtige Entscheidung sollte man doch nicht nur einmal treffen, in ein Dokument formulieren und dann irgendwo liegen lassen.