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K-Tipp 03/2020
11.02.2020
Bei einer Zweigniederlassung handelt es sich nicht um den Sitz der Firma. Im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen Sie aber an ihrem Sitz betreiben. Wo sich dieser befindet, steht im Handelsregister (www.zefix.ch). Das zuständige Betreibungsamt finden Sie unter www.betreibungsschalter.ch.
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