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Ja. Im K-Tipp-Artikel «Wird meine IV-Rente gekürzt?» ging es um einen Fall, in dem nur einer der beiden Ehegatten eine IV-Rente bezieht. In einem solchen Fall hat eine Heirat keinen Einfluss auf die Höhe der Rente. Beziehen aber beide Ehegatten eine IV-Rente oder bezieht ein Ehegatte mindestens eine halbe IV- und der andere eine AHV-Rente, gilt hingegen: Die Summe der beiden Einzelrenten darf nicht höher sein als 150 Prozent der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt.
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