Nein. Die Krankenkasse bezahlt Zahnarztkosten nach einem Zahnunfall nur, wenn jemand keiner obligatorischen Unfallversicherung angeschlossen ist. Nach einem Unfall muss die Krankenkasse aber ebenfalls nur zahlen, wenn ein «ungewöhnlicher äusserer Faktor» den Zahnschaden verursacht hat. Das war bei Ihnen offenbar nicht der Fall.