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18.06.2020
Ja. Wenn Sie in den beiden Zimmern Touristen logieren lassen wollen, handelt es sich um eine Untermiete. Will ein Mieter seine Wohnung oder einzelne Zimmer untervermieten, braucht er die Zustimmung seines Vermieters. Er kann dies aber nur in folgenden drei Fällen verweigern:
- Wenn der Hauptmieter dem Vermieter die Konditionen der Untermiete nicht offenlegen will.
- Wenn der Mieter vom Untermieter einen übermässigen Mietzins verlangt. Denn mit der Untermiete darf ohne die Zustimmung des Vermieters kein Gewinn erzielt werden.
- Wenn dem Vermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen.
Das regelmässige Vermieten von zwei Zimmern an Touristen stellt einen veränderten Gebrauch der Wohnung dar. Aus diesem Grund könnte Ihnen der Vermieter die Untermiete an Touristen verbieten.
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