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18.06.2020
Ja. Der Arbeitgeber muss den Lohn nur zahlen, wenn die Ursache für die Abwesenheit «in der Person» des Arbeitnehmers liegt, wie es im Gesetz heisst. Dies ist etwa bei einer Absenz wegen Unfall oder Krankheit der Fall.
Ihre Verspätung beruht hingegen auf einer technischen Störung der Bahn. Schneefall, ein Verkehrszusammenbruch, Unwetter usw. haben nichts mit Ihrer Person zu tun. Erscheinen Sie daher aus einem solchen Grund verspätet oder gar nicht zur Arbeit, haben Sie für diese Zeit keinen Anspruch auf Lohn. Wenn Sie einen Lohnabzug verhindern wollen, müssen Sie also die zwei versäumten Stunden nacharbeiten.
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