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16.06.2020
Ja. Nach einem Auslandaufenthalt ausserhalb eines EU- oder Efta-Staates kann man in der Schweiz Arbeitslosentaggelder beziehen. Vorausgesetzt ist, dass der Auslandaufenthalt mindestens ein Jahr gedauert hat. Und: Sie müssen eine Bescheinigung Ihres jetzigen Arbeitgebers in Kanada vorlegen, dass Sie in den letzten zwei Jahren mindestens während zwölf Monaten gearbeitet haben.Melden Sie sich spätestens innert eines Jahres nach der Rückkehr beim Arbeitsamt an Ihrem Wohnort.
Übrigens: Nach einem Aufenthalt in einem EU- oder Efta-Staat muss der Anspruch grundsätzlich im letzten Beschäftigungsland geltend gemacht werden.
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