Inhalt
K-Tipp 09/2020
05.05.2020
Letzte Aktualisierung:
06.05.2020
06.05.2020
Ja. Die Erbteilung ist letztlich Privatsache. Wenn Ihr Mann nach Ihrem Tod akzeptiert, dass er nicht erhalten soll, was er gemäss Erbvertrag zugut hätte, ist ein solches Testament durchaus gültig. Beachten Sie aber: Er könnte das dem Erbvertrag widersprechende Testament gerichtlich anfechten. Dann gingen die Kinder leer aus.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden