Beratung
Kann ich zugunsten meiner Kinder verzichten?
«Kürzlich starb mein Vater. Er hat kein Testament hinterlassen. Laut Gesetz geht die Erbschaft je zur Hälfte an meinen Bruder und mich. Ich bin überschuldet. Deshalb möchte ich die Erbschaft zugunsten meiner Kinder ausschlagen. Kann ich das tun?»
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