Beratung
Ist die Vereinbarung zur Miet-Erstreckung endgültig?
«Ich bin Mieter. Der Vermieter will umbauen und hat mir deshalb gekündigt. Er bietet mir eine Mieterstreckung an. Wenn ich die Vereinbarung unterzeichne, kann ich 18 Monate länger in der Wohnung bleiben. Und falls ich früher etwas Neues finden sollte, könnte ich mit einer einmonatigen Frist auf das Ende jedes Monats kündigen. Muss ich am Endeder Erstreckungsdauer ausziehen, wenn ich diese Vereinbarung unterschreibe?»
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