Beratung
Muss die Behörde Abklärungen treffen?
«Meine Mutter ist nicht mehr urteilsfähig. Vor Jahren hatte sie in einem Vorsorgeauftrag meine Schwester als Vertreterin eingesetzt. Inzwischen wurde der Vorsorgeauftrag von der Erwachsenenschutzbehörde für wirksam erklärt. Ich vermute, dass meine Schwester das Vermögen meiner Mutter für sich selber
verbraucht. Muss die Erwachsenenschutzbehörde dies abklären?»
Weiter