Der beste Schutz für Ihre Siebensachen
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K-Tipp 9/2002
01.05.2002
Hausratversicherung im Test: Der K-Tipp vergleicht die Prämien und sagt, auf welche Details Sie beim Abschluss besonders achten müssen
Die richtigen Bausteine wählen und nicht zu viel zahlen: Das ist das Wichtigste bei jeder Versicherung - auch bei der Hausratpolice. Der K-Tipp gibt Handlungshilfen.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Wer gar nichts hat, kann nichts verlieren und braucht auch nichts zu versichern. Dieses Grundprinzip lässt sich ...
Hausratversicherung im Test: Der K-Tipp vergleicht die Prämien und sagt, auf welche Details Sie beim Abschluss besonders achten müssen
Die richtigen Bausteine wählen und nicht zu viel zahlen: Das ist das Wichtigste bei jeder Versicherung - auch bei der Hausratpolice. Der K-Tipp gibt Handlungshilfen.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Wer gar nichts hat, kann nichts verlieren und braucht auch nichts zu versichern. Dieses Grundprinzip lässt sich gerade in der Hausratversicherung sinnvoll anwenden: Besteht die Einrichtung eines jungen Menschen nur gerade aus Bett, Tisch, Pult, Stuhl und einer Lampe, erübrigt sich die Versicherung eines solchen bescheidenen Hausrats.
Wenn hingegen zu Hause viele wertvolle Gegenstände herumstehen, so kann es durchaus sinnvoll sein, eine Hausratpolice zu haben. Die Versicherung zahlt dann beispielsweise, wenn ein Unwetter Wasserschäden anrichtet, wenn ein Feuer die Einrichtung zerstört oder wenn Einbrecher die Wohnung heimsuchen.
Der Preis für diesen Schutz ist durchaus zahlbar.
Bei den Prämien fällt zunächst auf, dass der Schutz für Mieter beziehungsweise Wohnungs- oder Hauseigentümer unterschiedlich teuer ist.
Der Grund liegt darin, dass Mieter keine Einrichtungsgegenstände versichern müssen, die dem Vermieter gehören. Darunter fallen Fensterscheiben, Lavabos, Klosetts und Kücheneinrichtungen. Das verbilligt die Prämie.
Beschädigt nämlich ein Mieter beispielsweise eine Fensterscheibe oder ein Lavabo, muss dafür seine Privathaftpflicht-Versicherung zahlen, weil der Mieter dadurch dem Vermieter einen Schaden zugefügt hat.
Wohneigentümer hingegen sind Besitzer dieser Gegenstände - und sie sollten darauf achten, dass sie auch gegen Bruch versichert sind. Das betrifft nicht nur Fensterscheiben, Glastüren, Lavabos und Klosetts, sondern auch Glaskeramik-Kochfelder und Küchenabdeckungen aus Naturstein.
Schätzen Sie den Neuwert der Sachen
Die Prämie ist aber auch abhängig von der Versicherungssumme. Diese Summe sollte etwa demjenigen Frankenbetrag entsprechen, den Sie ausgeben müssten, um den Hausrat nach einem Totalschaden vollständig zu ersetzen.
Je höher die Versicherungssumme, desto teurer die Prämie. Die Tarife steigen meist linear, 200 000 Franken kosten also in der Regel das Doppelte von 100 000 Franken.
Lassen Sie sich beim Zusammenstellen der Versicherungssumme vom Versicherungsagenten beraten. Achten Sie aber darauf, dass die Summe nicht zu hoch ist - sonst zahlen Sie zu viel. Ist nämlich Ihre Versicherungssumme zu grosszügig bemessen, erhalten Sie im Schadenfall trotzdem nur den Neuwert der zerstörten oder gestohlenen Sachen - und nicht mehr.
Die meisten Gesellschaften gewähren übrigens nach ein paar Jahren Schadenfreiheits- und Treuerabatte.
Neben den Prämienangaben finden Sie die Leistungsbewertung der Fachleute vom VZ VermögensZentrum. Sie zeigt in einem zusammenfassenden Urteil, welche Gesellschaften im Vergleich zur Konkurrenz überdurchschnittliche Leistungen bieten - und welche nicht.
Dieses Leistungsurteil bezieht sich auf ein paar wichtige Unterschiede zwischen den Gesellschaften, die zum Teil aus der Tabelle auf Seite 23 ersichtlich sind:
- Bei einigen Schadenarten (etwa Elementarschäden oder Einbruchdiebstahl) ziehen etliche Gesellschaften einen obligatorischen Selbstbehalt ab. In einem Schadenfall verringert sich also die Auszahlung an den Kunden um diesen Betrag. Das bedeutet auch, dass bei solchen Bagatellschäden unter 200 Franken kein Geld von der Versicherung zu erwarten ist. Weniger grosszügige Gesellschaften verlangen diesen obligatorischen Selbstbehalt bei fast allen Schadenarten.
Zwar ist es möglich, diese Selbstbehalte individuell zu erhöhen, um so Prämien zu sparen. Es lohnt sich aber nicht, weil die Gesellschaften eine zu geringe Prämienreduktion gewähren.
Schmuck und Geld nur begrenzt versichert
- Nur begrenzt ist Schmuck versichert: Unabhängig von der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme zahlen die meisten Gesellschaften maximal 10 000 bis 30 000 Franken. Wer viel teuren Schmuck hat, sollte also einen wehrhaften Kassenschrank kaufen und allenfalls eine separate Wertsachenpolice abschliessen.
- Ebenfalls begrenzt zahlt die Versicherung für gestohlenes Bargeld. Nach einem gewaltsamen Einbruch zu Hause oder nach einem Raubüberfall ausser Haus erhält man höchstens - je nach Anbieter - 3000 bis 5000 Franken. Gar keinen Bargeldersatz gibt es übrigens nach einem so genannten einfachen Diebstahl, also dann, wenn der Dieb keine Gewalt anwenden muss. Das ist beispielsweise nach einem Trickdiebstahl der Fall oder wenn Langfinger durch ein offen stehendes Fenster ins Haus gelangen und offen herumliegendes Geld behändigen, also ohne dafür beispielsweise eine verschlossene Schublade gewaltsam öffnen zu müssen.
- Begrenzte Entschädigungen sind auch bei gewaltsamen Diebstählen ausser Haus üblich, beispielsweise bei Einbruchdiebstahl aus einem Hotelzimmer oder aus einer gemieteten Ferienwohnung. Hier liegt die Betonung auf «gewaltsam»; handelt es sich um einen einfachen Diebstahl ohne Gewaltanwendung, so ist der Hausrat ausserhalb des Hauses in den üblichen Grunddeckungen der Anbieter überhaupt nicht versichert - es sei denn, man habe eine entsprechende Zusatzversicherung.
- Nach einem Einbruch zahlen die Gesellschaften auch einen Anteil an Räumungskosten oder für Folgeschäden wie zum Beispiel Schlossänderungskosten - meist maximal 5000 Franken.
- Im Normalfall zahlt die Hausratversicherung den Neuwert von gestohlenen oder zerstörten Sachen, diejenige Summe also, die man auslegen muss, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu kaufen. Bei einigen Gegenständen (oft Velos, Skis und Snowboards) ersetzen viele Anbieter aber nur den Zeitwert, machen also einen Abzug für die Amortisation.
- Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass eine Unterversicherung negative Folgen bei der Schadenabwicklung hat. War der gesamte Hausrat nicht gemäss seinem effektiven Neuwert versichert, sondern beispielsweise nur zur Hälfte, so ersetzt die Versicherung im Schadenfall einen einzelnen Gegenstand im Prinzip auch nur zur Hälfte - wobei die meisten Gesellschaften (mit Ausnahme der National) bei kleineren Schäden ein Auge zudrücken.
Wichtig: Alle erwähnten Details beziehen sich auf die aktuellen Versicherungsbedingungen der Gesellschaften, die Neukunden heute erhalten. Es kann durchaus sein, dass Sie eine ältere Police haben, die in wichtigen Einzelpunkten andere Regelungen enthält.
Einfacher Diebstahl auswärts
Wie schon erwähnt: Ausserhalb des Hauses - also ausserhalb des eigentlichen Geltungsbereichs der Hausratversicherung - fühlen sich die Gesellschaften nicht zuständig für den einfachen Diebstahl ohne Gewaltanwendung. Dafür gibt es aber eine Zusatzversicherung.
Mit dieser Zusatzdeckung ist Klau von Sportgeräten versichert, aber auch Diebstähle von Gepäck oder Handys aus dem Auto. Auch Taschen- bzw. Trickdiebstahl fallen darunter.
Wer eine solche Deckung will, muss sich für eine bestimmte versicherte Summe entscheiden (im Prämienbeispiel sind es 2000 Franken).
Zudem können Interessenten bei dieser Zusatzdeckung auch noch gegen Mehrprämie vereinbaren, dass Reisegepäck nicht nur gegen Elementarschäden - Feuer, Wasser und Diebstah- - versichert sein soll, sondern auch gegen Verlust und Beschädigung (zum Beispiel durch die Fluggesellschaft).
Klar ist aber: Wer auswärts keine teuren Sachen dabei hat und auch nicht mit sehr wertvollem Gepäck reist, kann auf diese Zusatzdeckung verzichten.
Fazit: Es lohnt sich, auch für die Hausratversicherung mehrere Offerten einzuholen. Die Prämienunterschiede sind teilweise markant.
Beachten Sie beim Abschluss, dass Sie Ihre Versicherung à la carte zusammenstellen, also auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abstimmen:
- Cheminéebesitzer, Raucher oder Liebhaber von Kerzen sollten darauf achten, dass Sengschäden gedeckt sind.
- Besitzer von teuren Glaswaren können solche Preziosen separat gegen Glasbruch versichern.
- Konkubinatspaare sollten sicherstellen, dass sie in der Hausratversicherung wie eine Familie behandelt werden.