So wird aus dem Ferienfrust kein Finanzfiasko
Ferien können mit Pech verbunden sein: Man kann wegen Unfall nicht abreisen oder man wird am Ferienort krank. Hier springt die Reiseversicherung ein. Der K-Tipp vergleicht Preise und Konditionen.
Inhalt
K-Tipp 12/2005
15.06.2005
Ernst Meierhofer - emeierhofer@ktipp.ch
Ein ganzes Jahr Sicherheit zu einem günstigen Preis»: So wirbt die Mobiliar für ihre Jahres-Reiseversicherung. Die Aussage zum günstigen Preis stimmt: Die Tabelle zeigt, dass Familien für 171 Franken ein gutes Produkt erhalten.
Das Wort «Sicherheit» ist allerdings ein bisschen hoch gegriffen. Denn für alle Reiseversicherungen gilt: Sie zahlen längst nicht alles.
- So sind beispielsweise Vorauszahlungen ans Reisebüro nicht versichert, wenn dieses Pleite geht. In so...
Ein ganzes Jahr Sicherheit zu einem günstigen Preis»: So wirbt die Mobiliar für ihre Jahres-Reiseversicherung. Die Aussage zum günstigen Preis stimmt: Die Tabelle zeigt, dass Familien für 171 Franken ein gutes Produkt erhalten.
Das Wort «Sicherheit» ist allerdings ein bisschen hoch gegriffen. Denn für alle Reiseversicherungen gilt: Sie zahlen längst nicht alles.
- So sind beispielsweise Vorauszahlungen ans Reisebüro nicht versichert, wenn dieses Pleite geht. In solchen Fällen muss nicht die Reiseversicherung einspringen, sondern die Kundengeldabsicherung der Reiseanbieter. Das erfahren derzeit die Geschädigten der konkursiten Jann Reisen schmerzhaft, weil sie das Pech haben, dass der Astag-Garantiefonds nicht zahlen will (K-Tipp 11/05).
- Das Gleiche gilt für den Fall, wenn Reisende im Ausland nicht mehr weiterkommen und beispielsweise ihren Heimflug selber noch einmal zahlen müssen, weil der Reiseveranstalter genau in dieser Zeit zahlungsunfähig wird und kein Geld mehr schickt.
- Arzt und Spitalkosten im Ausland sind bei fast allen Reiseversicherungen ebenfalls nicht gedeckt (oder nur gegen Mehrprämie). Die meisten Reiseversicherungen geben in diesem Fall nur einen Vorschuss. Für Reisende heisst das: Wer im Ausland zum Arzt muss, erhält von der Grundversicherung der Krankenkasse oder von seiner Unfallversicherung das Doppelte dessen vergütet, was die Behandlung beim Arzt oder im Spital im Wohnkanton gekostet hätte. In Europa genügt diese Deckung in der Regel.
Auf Reisen in Übersee, beispielsweise in Nordamerika, Australien oder Japan, riskieren Sie jedoch mit dieser Deckung, dass Sie einen Teil der Behandlungskosten selber zahlen müssen. Für teure Länder ist also eine Zusatzdeckung unabdingbar.
Viele Krankenkassen-Versicherte haben ganzjährig einen solchen Auslandschutz über einen der «kleinen» Krankenpflegezusätze, beispielsweise «Top» der Helsana oder «Krankenpflege-Plus» der KPT.
Trotz einiger Schäden zumutbarer Urlaub
Sollten Sie keine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse haben, können Sie bei vielen Kassen eine zeitlich begrenzte Heilungskosten-Versicherung abschliessen. Sie gilt dann nur während der Ferien und kostet für eine Familie zwischen 48 und 80 Franken (für 14 Tage).
- Nicht lebensbedrohliche Beeinträchtigungen der Ferien sind in der Reiseversicherung ebenfalls nicht versichert. Das mussten zum Beispiel Malediven-Urlauber erfahren, die nach dem Tsunami vom Dezember 2004 nicht evakuiert wurden: Hotelleitung und Reiseveranstalter waren der Ansicht, die Fortsetzung der Ferien sei trotz einiger Schäden an der Hoteleinrichtung zumutbar. Die Zürich-Versicherung schrieb einem Ehepaar, die Insel sei «nur geringfügig in Mitleidenschaft gezogen worden».
Umgekehrt deckt die Reiseversicherung zwei Risiken, die durchaus ins Geld gehen können, wenn beispielsweise eine Familie eine teure Reise gebucht hat: die Annullierung des Urlaubs und den Reisezwischenfall.
Annullierung: Die Annullierungskosten-Versicherung kommt noch vor Reiseantritt zum Zug, wenn die versicherte Person oder ein Reisebegleiter eine vorausbezahlte Reise aus wichtigen Gründen nicht antreten kann. Wichtige Gründe sind ernsthafte Krankheit, schwerer Unfall oder Tod des Reisebegleiters. Andere Absagegründe, die von der Versicherung akzeptiert werden, sind beispielsweise Tod oder schwere Krankheit von Angehörigen oder des Stellvertreters am Arbeitsplatz. Die meisten Versicherungen zahlen auch, wenn man vor Reiseantritt den Job verliert.
Sehr unterschiedliche Leistungen
Allerdings unterscheiden sich die Angebote hier bezüglich der versicherten Summe. Während etwa der TCS die Annullierungskosten unbeschränkt deckt (es also keine Rolle spielt, wie teuer das gebuchte Reisearrangement war), übernimmt die Europäische (Produkt Multitrip) höchstens 10000 Franken pro Fall.
Auf solchen Unterschieden beim Leistungsumfang beruht im Wesentlichen das «VZ-Urteil» in der Tabelle. Das VZ Vermögenszentrum hat dazu die Konditionen und finanziellen Begrenzungen von sieben Leistungsbereichen verglichen und in die Kategorien «durchschnittlich», «über-» und «unterdurchschnittlich» eingeteilt.
Reisezwischenfall: Ähnliche Unterschiede beim Leistungsumfang gibt es auch bei der Reisezwischenfall-Versicherung, die den zweiten wichtigen Baustein der Reiseversicherung darstellt. Diesen Teil nennen die Versicherer auch Reiseschutz, Personenassistance oder SOS-Schutz.
Er springt ein, wenn Reisende bereits unterwegs sind und dann verunfallen, wenn Kriege, Streiks oder Elementarereignisse eine Fortsetzung der Reise verhindern oder wenn zu Hause nahe Angehörige sterben.
Bei Unfall oder schwerer Krankheit zahlt die Versicherung Rettungsaktionen und auch die Repatriierung, also die Transportkosten für die frühzeitige Rückkehr in die Schweiz - sogar der ganzen Familie, falls die Fortsetzung der Reise ohne die erkrankte Person unzumutbar ist.
Mehr noch: Diese Versicherung zahlt in der Regel auch den nicht «verbrauchten» Teil der Reise zurück. Die Gesellschaft ersetzt also dem Pechvogel die Kosten für den nicht benutzten Anteil des Ferienarrangements.
Achten Sie bei der Reisezwischenfall-Versicherung aber auf versteckte Fallen in den Bedingungen.
- Die Reiseversicherung der Krankenkasse CSS zahlt nichts, wenn Reisende wegen einer Epidemie erkranken.
- Allianz und Elvia-Reiseversicherung zahlen bei Naturkatastrophen die sofortige Rückreise der versicherten - unversehrten - Person in die Schweiz, falls eine Fortsetzung der Reise unmöglich ist. Wird aber diese Person bei einer Naturkatastrophe verletzt, sind Such- und Bergungskosten sowie der Transport in ein Spital im Ausland nicht bezahlt.
- Bei der Basler sind Naturkatastrophen generell ausgeschlossen. Das werde sich bald ändern, heisst es bei der Versicherungsgesellschaft.
Tipp: Halten Sie die Notfallnummer Ihrer Versicherung stets bereit, damit Sie bei Bedarf aus dem Ausland anrufen können. Es empfiehlt sich, bei Problemen immer zuerst die Notfallzentrale zu kontaktieren.
Jahres- statt Temporärversicherung
Das sind die wichtigsten Hinweise für den Abschluss einer Reiseversicherung:
- Überlegen Sie, welches Risiko Sie absichern wollen. Die grössten Risiken sind die Heilungskosten bei schwerer Krankheit im Ausland, die Reiseabsage (Annullierung) und die Reisezwischenfälle.
- Für die Heilungskosten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
- Sie können Annullierung und Reisezwischenfälle im Reisebüro nur gerade temporär für die Dauer der Reise versichern. Ab zwei Reisen pro Jahr und für Familien lohnt es sich, eine Jahres-Reiseversicherung abzuschliessen, die Gegenstand dieses Vergleichs ist.
- Falls Sie eine Reiseversicherung haben, können Sie beim Buchen die oft als obligatorisch bezeichnete Annullierungskosten-Versicherung ablehnen.
- Falls Sie Ihr Feriengepäck versichern möchten, so tun Sie das mit Vorteil über die klassische Hausrat-Versicherung; dort gibt es zu diesem Zweck die Zusatzdeckung «Einfacher Diebstahl auswärts». Sie sind dann ganzjährig auch zu Hause geschützt und nicht nur während der Ferien. Umgekehrt gilt: Wenn Sie das Gepäck separat versichern, so ist es nicht nur bei Diebstahl gedeckt, sondern auch gegen Transportschäden.